Wie es vor der Reformation war: Wohltätige Jahrzeitstiftungen im städtischen Spital

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Einleitung
Wie es vor der Reformation war: Wohltätige Jahrzeitstiftungen im städtischen Spital
Stadtarchiv der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, Spitalarchiv, Tr. C, 6b.

1433 richtete Guta Land für ihren Vater und ihre Mutter, ihre Schwester, ihren Ehemann und ihren Sohn eine sogenannte Jahrzeit ein. Das städtische Spital in St. Gallen übernahm dabei nebst eigenen geistlichen Leistungen wie Messlesungen für die Seelen der verstorbenen Jahrzeit-Stifter in der Spitalkapelle eine treuhänderische Funktion. Es sollte dafür sorgen, dass der Leutpriester der Stadtkirche St. Laurenzen einen Geldbetrag erhielt, damit er jedes Jahr am Todestag an die Namen der Stifterfamilie erinnerte. Weitere Empfänger von Geldbeträgen waren drei Klöster sowie das Spital selber. Für den Fall, dass Priester und Konvente die Seelmessen nicht abhielten, war die Spitalleitung berechtigt, die dafür bestimmten Geldbeträge zu behalten. Weiter umfasste die Stiftung der Guta Land die Anreicherung der Mahlzeiten der Spitalinsassen mit begehrtem Weissbrot sowie Speisungen für Arme in der Stadt. Der Finanzierung der Stiftung dienten bäuerliche Getreideabgaben aus Höfen in der Umgebung der Stadt, die im Besitz von Guta Land waren.
Die Stifterin war in der bevorzugten Lage, viel für ihr Seelenheil im Jenseits ausgeben zu können. Ihr Vater war wahrscheinlich ein nach St. Gallen eingewanderter Kaufmann und bereits wohlhabend. Guta Land heiratete Hermann Schirmer, den Bürgermeister von St. Gallen, den sie überlebte. Zum Aufbau des Vermögens hatten wohl beide Ehepartner beigetragen. Bis zum Jahr 1443 sind über 50 Rechtsurkunden – eine für die damalige Zeit sehr hohe Zahl – nachzuweisen. Sie dokumentieren, dass Guta Land und ihr Mann im Liegenschaften- und Agrarhandel tätig waren und Kredite gegen Zins an Bauern vergaben. Über ihr Vermögen setzte Guta Land das Spital als Teilhaber ein; die dem Spital dadurch jährlich zufallenden Zinsen waren so beträchtlich, dass in der Buchführung des Spitals eine eigene Rubrik mit dem Titel „Eingenommen von der ‚Landinen Zins'“eingeführt wurde. Kaum eine andere Stifterin wird mit ihrem Vermögen mehr zum Nutzen ihres eigenen Seelenheils nach dem Tod, aber auch zum Nutzen der Lebenden in der wichtigsten Fürsorgeinstitution der Stadt St. Gallen vor der Reformation beigetragen haben.


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Wie es vor der Reformation war: Wohltätige Jahrzeitstiftungen im städtischen Spital
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Wie es vor der Reformation war: Wohltätige Jahrzeitstiftungen im städtischen Spital
Die Transkription lautet:
Und der Priester im Spittale
Cappellan mag sin Selmesse in dem selben Spittale haben uff Zil und Tag, als die Selmessen geschehen sond. Item der egeseit Spittale sol och jeklichs Jares uff sant Antonien
Tag geben den Siechen im Spittale vier Schilling Pfenning umb wisses Brot. Item und sol och der selbe Spittale jeklichs Jares je uff sant Antonien Tag an allen Abbruch
und Wandel durch Haile und Trostes Willen und ze Gedaehtnusse ewenklich der obgenamten Fro Guoten Landinen und der Selen vorgedaht geben ain voelligi Spende den Arm-
en, die mit iro selbes Liben zuo dem Zuber koment, als in dem egenamten Spittale Herkomen und gewonlich ist, ane Gevaerde.
Erörterung:
Und der Priester in der Spitalkapelle soll seine Seelmesse im Spital halten in der gleichen Art [Zil] und am gleichen Tag, wie die Seelmessen sonst gehalten werden. Zudem [Item] soll das vorgenannte [egeseit] Spital jedes Jahr am Tag des heiligen Antonius den Armen und Kranken [Siechen] im Spital weisses Brot für vier Schilling Pfennige geben. Und weiter [Item] soll das Spital jedes Jahr am St. Antoniustag ohne Kürzung und ohne Änderung [an allen Abbruch und Wandel] zum Nutzen des Seelenheils [Haile] und des Trostes und des ewigen Gedächtnisses an die oben genannte Frau Guta Land und der Seelen der oben Genannten eine Spende für die Armen, die mit ihrem eigenen Leib zu dem Zuber (Bottich) kommen können, wie es in dem bereits genannten Spital nach Herkommen und Gewohnheit ungehindert [ane Gevaerde] üblich ist.

Für sich, seinen Ehepartner, seine Kinder und seine nahen Verwandten eine Jahrzeit zu stiften, war im Mittelalter verbreitet. Der Zweck von Jahrzeitstiftungen bestand darin, das Gedenken an den verstorbenen Stifter wach zu halten und damit für dessen Seele nach dem Tod des Körpers zu sorgen. Seit dem 12. Jahrhundert war die Vorstellung verbreitet, dass die Seelen der Verstorbenen bis zur ersehnten Aufnahme ins Paradies im Fegefeuer schmoren mussten. Im Fegefeuer fand eine Läuterung von begangenen Sünden statt. Schon von Berufs wegen besonders gefährdet waren Leute wie Guta Land, die im Handel und Geldgeschäft tätig waren. Denn nach kirchlichem Recht war die Vergabe von Krediten gegen Zins Wucher und wurde als Sünde betrachtet. Wer sich schwerer Todsünden schuldig gemacht hatte, konnte nicht auf die Rettung seiner Seele hoffen, sondern wurde zu ewiger Höllenstrafe verdammt. Wer der ewigen Verdammnis entgehen oder seine Zeit im Fegefeuer verkürzen wollte, musste deshalb zu Lebzeiten dafür sorgen, dass seine irdische Sündenlast durch die dauernde Fürbitte von Betenden, durch Messen und durch wohltätige Werke wie die im Fallbeispiel erwähnten Spitalinsassen- und Armenspeisungen verringert werden konnte. Dazu dienten Stiftungen, die nach dem Prinzip "Leistung und Gegenleistung" funktionierten. Die Leistungen von Stiftern bestanden in materiellen Zuwendungen an geistliche und soziale Einrichtungen. Diese bestanden aus direkten Schenkungen von Immobilien oder Geldbeträgen, oft aber auch aus Übertragungen von ewig zu entrichtenden, jährlichen Zinsen, die auf Liegenschaften lasteten, welche den Stiftern gehörten. Die Gegenleistung der beschenkten Kirchen, Klöster und Spitäler bestand aus Messen, die sie für den verstorbenen Stifter und seine mitbedachte Verwandtschaft anlässlich der Bestattung, am 7. und 30. Tag danach und dann jährlich wiederkehrend feierten. Diese Jenseitsökonomie wies seit dem Spätmittelalter kommerzielle Züge auf. Insbesondere Adlige oder reiche Händler waren dank ihres Vermögens in der Lage, mehrere Jahrzeitstiftungen gleichzeitig in verschiedenen Klöstern, Kirchen und Spitälern zu errichten. Dadurch vergrösserten sie den Kreis der Fürbitter für ihr Seelenheil. Mit anderen Worten: Vermögende wie Guta Land waren in der Lage, mehr als andere in die Zeit nach dem Tod zu "investieren", die "Rendite" bestand in der zu erwartenden Verkürzung ihrer Leidenszeit im Fegefeuer.
Die Reformatoren kämpften gegen dieses Prinzip, sich mit Jahrzeiten und Ablässen von seinen Sünden freikaufen zu können. Sie kritisierten diese Jenseitsökonomie, die im heute noch bekannten Ausspruch "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt" charakterisiert wird. Die Vorstellung der Läuterung durch das Fegefeuer wurde als Aberglaube abgelehnt. Luther bezeichnete den Kult um die Toten mit Seelmessen, Jahrtagen und Fegefeuer als "päpstliches Gaukelwerk". Zwar galten die wohltätigen Werke auch weiterhin als moralische Christenpflicht, aber sie waren nicht mehr massgebend für das Schicksal der Seele nach dem Tod. Denn nach Ansicht der Reformatoren konnte der Mensch keine Sündenvergebung erlangen. Mit der Reformation verlor der Mensch seinen Willen, gut oder böse zu sein; durch die Erbsünde blieb er sein Leben lang ein Sünder. Der Glaube an das Fegefeuer und damit auch an die Jenseitsökonomie wurde hinfällig. Allerdings konnte der sündige Mensch durch den Glauben auf die göttliche Gnade und die Erlösung nach dem Tod hoffen. So wurde mit der Reformation auch in der Stadt St. Gallen das Jahrzeitwesen abgeschafft. Am 20. Juli 1527 beschloss der Grosse Rat der Stadt St. Gallen, dass der Erlös aus den aufgelösten Jahrzeitstiftungen zur Unterstützung Bedürftiger verwendet werden sollte.
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