Vertragliche Trennung der Vermögenswerte zwischen der Politischen Gemeinde und der Ortsbürgergemeinde
Seit 1831 waren zwei Körperschaften für die Belange des städtischen Lebens zuständig: Die Politische Gemeinde für das Polizeiwesen und die Ortsbürgergemeinde für die Verwaltung ihres Eigentums, das allerdings zu einem erheblichen Teil öffentlichen Zwecken diente. Aus diesem Grund mussten die Vermögenswerte, die die beiden Körperschaften zur Erfüllung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben benötigten, sinnvoll aufgeteilt werden. Zu diesem komplizierten Geschäft erarbeitete eine sogenannte Sönderungskommission einen Vertragsentwurf: Die „Ausscheidungsurkunde zwischen der Politischen und der Genossengemeinde der Stadt St. Gallen“ wurde am 29. Juni 1832 vorgelegt. Zunächst benannte die Ausscheidungsurkunde die Vermögenswerte, die im Eigentum der Ortsbürger verblieben. Und es war auffallend viel, was die alten Bürgergeschlechter weiterhin als kollektiven Besitz beanspruchten. Dazu zählten etwa das Säckelamt, das Bauamt mit seinen Gebäuden, die Allmenden in der Stadt und die sogenannten Gemeindsböden mit ihren öffentlichen Gebäuden, die alten Leinwandbleichefelder sowie die Wälder und Steinbrüche. Der Ortsbürgergemeinde gehörten zudem zahlreiche Güter im Umland. Die Ortsbürgergemeinde übernahm aber auch mancherlei Verpflichtungen, die im öffentlichen Interesse lagen. Dazu zählten soziale Aufgaben, zu deren Finanzierung sie laut Ausscheidungsurkunde beispielsweise das Spitalamt, das Stockamt und das Prestenamt erhielt. Des Weiteren unterhielt die Ortsbürgergemeinde Schulen, und dafür sollten ihr die Knaben- und die Mädchenschulkasse samt Gebäuden die materiellen Grundlagen liefern. Weil sie auch Trägerin der evangelischen Kirche war, sprach ihr die Ausscheidungsurkunde das Kirchenamt, die Kirchenpfarrpfrund und die Mesmerhäuser zu. Auch die Stadtbibliothek und die Ersparnisanstalt galten als ortsbürgerliche Institutionen.
Verglichen mit den Vermögenswerten der Ortsbürger nahmen sich jene, die die Ausscheidungsurkunde der Politischen Gemeinde zusprach, sehr bescheiden aus. Damit diese ihren feuerpolizeilichen Verpflichtungen nachkommen konnte, erhielt sie die Spritzenhäuser samt Feuerspritzen und Gerätschaften. Sie durfte überdies verschiedene Abgaben und Gebühren einziehen, beispielsweise die Obst-, Korn- und Hafergebühr, die Marktgebühren und jene, die beim Waaghaus, beim Tuchhaus und bei den „Einläßen“ (vermutlich beim nächtlichen Passieren der Stadttore) anfielen. Dabei handelte es sich um Gelder, die die Politische Gemeinde im Rahmen ihrer gewerbe- und sicherheitspolizeilichen Funktionen erhob. Zudem gewährte ihr die Ausscheidungsurkunde einen Drittel der Zehnten und Grundzinse, die die Verpachtung der Güter des Amtes im thurgauischen Bürglen und der Schaffnerämter im Thurgau und Rheintal einbrachte.