Gemeinds-Buch: Massnahmen zur Ausrottung des Wolfs
Bd. D, I, S. 71.
Zahlreiche Dokumente aus dem Spätmittelalter belegen die früher weite Verbreitung des Wolfes auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts sanken in Europa die Wolfbestände aufgrund intensiver Bejagung deutlich, im Dreissigjährigen Krieg scheinen sie dann geradezu explodiert zu sein. Der Wolf war vor allem für die Bauern eine grosse Gefahr, denn oft konnte schon der Verlust eines einzelnen Tieres, das gerissen wurde, ihre Existenz gefährden. Viele Obrigkeiten ergriffen deshalb Massnahmen, so auch in der Ostschweiz. Für Appenzell Innerrhoden ist z.B. nachgewiesen, dass im Jahre 1641 aus jedem Haushalt eine männliche Person verpflichtet wurde, Wölfe zu jagen. Bei Zuwiderhandlung drohte eine Busse von 2 Schillingen; wer einen Wolf erlegte, erhielt die hohe Belohnung von 25 Pfund. Appenzell Ausserrhoden organisierte zusammen mit dem St.Galler Klosterstaat mehrere Treibjagden. Auch für die Stadt St.Gallen sind ähnliche Massnahmen überliefert, wie unser Quellenbeispiel zeigt.
Die intensive Jagd auf den Wolf, aber auch die Entwaldung und Zersiedelung der Landschaft führten schliesslich dazu, dass er seit dem beginnenden 18. Jahrhundert aus der ganzen Schweiz verschwand. Die letzten Vorkommen erloschen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Wallis, Tessin und Jura.
Unterscheide Distinktionszeichen von Umlauten.
Anno 1641: jahr ist ein grosser übertrang gewesen in unserem
land wegen den groben und grausammen wölffen, daß sie rosß
und vich angezehrt und gar zu boden gerissen und gefressen manchem
bauren vier, fünff stuckh, daß man rosß und vich an vilen orthen
zu nacht nicht mehr auff die wayd dörffen lassen, sonderlich die
saugfühlin und galtling hatten die wölff zum meisten genommen.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts litt auch die in der heutigen Stadt St.Gallen gelegene Gemeinde Straubenzell unter den zahlreichen Wölfen, welche mehrere Pferde und Vieh rissen. Die Tiere durften nachts nicht mehr auf die Weide gelassen werden, vor allem die noch säugenden Fohlen und jungen Rinder waren besonders gefährdet. Belasse abgekürzte Währungsangaben abgekürzt (kr. für Kreuzer, fl. für (Florentiner) Gulden/Flurin).
Erklärungen
übertrang = Bedrängnis
baur = Bauer
wayd = Weide
saugfühlin = säugende Fohlen
galtling = Rind von 1-2 Jahren
zum meisten = am meisten
Also demselben vorzukommen hat ein wohlweise oberkeit mit den
underthanen ein anschlag gemacht, daß jeder baur und andere von
jedem stuckh rosß und vich hat müsen 1 bazen oder 4 kr. geben,
sonderlich im hoff meister ambt deß fürstlichen gottshauß St. Gallen,
und soll auß demselbigen gelt einem jeden, so ein wolff schusße oder
sonst in ander weg überkäme, gegeben werden für seinen lohn, er
seye gleich, wer er wölle, 30 fl.
Als Hilfe für Haushalte, deren Vieh dem Wolf zum Opfer gefallen war, beschloss die Obrigkeit, dass jeder Bauer und alle Vieh- oder Pferdebesitzer einen Batzen oder vier Kreuzer dem Hofmeisteramt des Gotteshauses St.Gallen abgeben mussten. Von diesem Geld sollten diejenigen Personen, welche einen Wolf erlegten oder fingen, mit 30 (Florentiner) Gulden belohnt werden.