Kaiserurkunde

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Einleitung
Kaiserurkunde
Kaiser Ludwig erlaubt den Bürgern der Stadt St. Gallen die Erhebung eines Umgelds:
Stadtarchiv St. Gallen, Tr. I, No. 8.

1334 erlaubte Kaiser Ludwig den Bürgern der Stadt St. Gallen die Erhebung eines Umgelds. Das Wort Umgeld (Ungeld, Ohmgeld, Akzise) bezeichnet allgemein zahlreiche Formen der Besteuerung von Verbrauch und Verzehr, oft ist jedoch konkret eine Verzehrsteuer auf Wein- und Bierkonsum gemeint.


Das Umgeld konnte ursprünglich von Stadtherren, später jedoch auch von Landesherren in ihren Städten erhoben werden. Erstmals überliefert sind Umgelder im 11. Jahrhundert in Spanien und Venedig, im 13. und 14. Jahrhundert sind sie auch in deutschen Reichsteilen belegt. Umgeld oder Ungeld leitet sich ab von Ohmgeld. Ohm bedeutet Mass, Weinmass oder Gefäss. In St. Gallen betrug die Höhe der Abgabe 6,25 Prozent von Wein und Bier, die man mit einem Mass ausschenkte und verkaufte.
Umgeld-Einnahmen konnten für den städtischen Gesamthaushalt von grosser Bedeutung sein.


Für St. Gallen gestaltet sich der Vergleich zwischen Umgeld- und Steuereinnahmen wie folgt: Z.B. nahm die Stadt im Jahre 1470 730 Pfund an Steuern und 360 Pfund an Umgeld ein; im Jahre 1520 betrugen die Steuereinnahmen 898 Pfund, diejenigen aus dem Umgeld 536 Pfund.


Teilweise verpachteten Städte die Umgeldeinnahmen für gewisse Zeit. So konnte die Stadt mit dem Einkommen einer vereinbarten Summe rechnen, was gerade bei konjunkturempfindlichen Waren wie dem Wein von Bedeutung sein konnte.


Konjunkturschwankungen und potenzielle Einnahmeschwankungen für die Städte zeigen sich auch daran, dass die Höhe des Weinumgelds oft nicht schriftlich fixiert wurde, um eine gewisse Flexibilität in der Handhabung zu wahren. In Schaffhausen beispielsweise behielt sich der Rat 1367 das Recht vor, die Höhe des Umgelds je nach städtischer Finanzlage zu erhöhen oder zu vermindern.


Beachte die häufige er-Kürzung! Transkribiere û als u.


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Übung
Kaiserurkunde
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Resultat
Kaiserurkunde
Die Transkription lautet:
Wir Ludowig von gotes gnaden Romischer keyser ze allen ziten merer dez richs veriehen of-
fenlichen an disem brief, daz wir den wisen luten den burgern gemainlichen ze sant Gallen unsern
lieben getriwen diu gnade getan haben mit disem brief, daz si ein ungelt in der stat ze sant Gallen
uf setzen und daz inne haben und niezzen, als zitlich und gwonlich ist, an alle irrunge, und sol
diu gnade wern als lange biz an unser widerrueffen. Und dar uber ze einem urchuende geben wir in disen
brief mit unserm keyserlichem insigel versigelten. Der geben ist ze Uberlingen an suntag vor sant
Vites tag, da man zalt von Christes geburt driuzehen hundert iar, dar nah in dem vier und dreiz-
zigestim iar, in dem zwainzigestim iar unsers richs und in dem sibenten dez keysertumes
Erörterung:
Klerus und Adel genossen vielerorts Umgeldfreiheit, was von städtischer Seite im 14. und 15. Jahrhundert zunehmend bestritten wurde; in St. Gallen herrschte jedoch seit der Einführung des Umgelds für jedermann dieselbe Zahlungsverpflichtung. In manchen Orten genossen Bürger verschiedener Städte die gegenseitige Befreiung vom Umgeld.

Erklärungen
merer = Vermehrer, Vergrösserer; seit dem 14. Jahrhundert Übersetzung des lat. «Augustus» im Titel des deutschen Königs
veriehen = erklären, bekennen
wisen luten = (den) weisen Leuten
gemainlichen = allen gemeinschaftlich
getriwen = Getreuen
brief = Urkunde
ungelt = Abgabe bzw. Steuer auf Getränken (meist Wein und Bier)
uf setzen = aufsetzen, erheben
niezzen = nutzen
zitlich = zeitgemäss, angemessen
gwonlich = üblich, gewöhnlich
an = ohne
irrunge = Irrtum, Hindernis, Schaden
diu = diese
wern = währen, dauern
Uberlingen = Überlingen (Stadt in Baden-Württemberg)
sant Vites tag = St. Veitstag (15. Juni)
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