Bürgerratsprotokoll

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Einleitung
Bürgerratsprotokoll
Auswanderungsgesuch eines St. Gallers nach Amerika:
Stadtarchiv St. Gallen, OGA, Bd. II, 12, 3.

Im 19. Jahrhundert verliess ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung – meist Handwerker oder in der Landwirtschaft tätige Personen – die Schweiz, um in Übersee ein Auskommen zu finden.
Bei der Frage nach den Ursachen für diese Auswanderungswellen unterscheidet die Migrationsforschung zwischen Ursachen in der Herkunftsregion (Push-Kräfte) und Ursachen im Zielland (Pull-Kräfte).
Wirtschaftliche Krisen und folglich eine drückende Armut grosser Bevölkerungsteile bildeten den Hauptgrund des seit den 1840er-Jahren anschwellenden Auswanderungsstroms. Die Hintergründe liegen u.a. im Bevölkerungswachstum und im damals geltenden Erbrecht, welches eine zunehmende Aufsplitterung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und folglich unzureichende Erwirtschaftung der Lebensgrundlage zur Folge hatte. Weiter sind ab Mitte der 1840er-Jahre Fehljahre im Getreidebau und eine massive Lebensmittelteuerung nachweisbar, zudem geriet in gewissen Teilen der Schweiz die Heimindustrie infolge der Mechanisierung der industriellen Produktion in eine Krise.
Die grosse Anziehungskraft der Vereinigten Staaten, wohin es mehr als 90 Prozent der Auswanderer zog, lag u.a. im gemässigten Klima und in der Fruchtbarkeit des Bodens. Dazu wurde dort im 19. Jahrhundert zur Intensivierung der Besiedelung Land zu günstigen oder geradezu symbolischen Preisen an Einwanderer verkauft.


Beachte bei der Transkription des St. Galler Bürgerratsprotokoll die Gross- und Kleinschreibung. Löse gängige Abkürzungen auf (Hr.=Herr; u.=und). Beachte die Nasalstriche.


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Resultat
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Die Transkription lautet:
Auswanderungsgesuch von Herr Dl. Weiermann, Schuster.
Petent ist mit seiner Frau und 4 Kindern aus Taxas,
wo er seit Jahren gewohnt und ausreichenden Ver-
dienst gefunden hatte, vor kurzer Zeit in die Vater-
stadt zurück gekehrt, in der Hoffnung, durch Aus-
übung seines Berufs hier ebenfalls sein gutes Aus-
kommen zu finden. Diese Hoffnung hat sich nicht er-
füllt, da es bei der ohnehin starken Konkurenz
einem erst neu Ankommenden doppelt schwer fal-
len mußte, eine Kundsame zu finden.
Erörterung:
Unter den zahlreichen St. Galler Auswanderern befand sich auch Daniel Weiermann. Wie viele Auswanderungswillige hatte er kein Geld für die Überfahrt. So gelangten er und zahlreiche andere an ihre Obrigkeiten mit der Bitte, ihnen einen einmaligen Betrag auszuhändigen. Oft folgten die Obrigkeiten dem Willen ihrer Petenten, nicht selten in der Hoffnung, es sei für ihre Kasse mittel- oder längerfristig günstiger, da andernfalls die Petenten aufgrund ihrer Armut noch lange Jahre der öffentlichen Hand zur Last fallen könnten.

Erklärungen
Dl. = Abkürzung für Daniel
Taxas = Texas
Kundsame = Kundschaft, Kunden
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Die Transkription lautet:
Es ist
daher entschlossen, wo möglich in Begleit seines
ältesten Sohnes, der ihm im Beruf schon an die
Hand gehen kann, wieder nach Texas zurück zu keh-
ren, und ersucht um eine Beisteuer an die Kosten
der Ueberfahrt, während Verwandte einstwei-
len für die zurückbleibende Familie sorgen wer-
den.
Erörterung:
Daniel Weiermann, geboren 1832, war gelernter Schuster, der im Alter von 22 Jahren zum ersten Mal städtische Unterstützung beantragte, da er sich keine Militäruniform leisten konnte. Nach seiner Eheschliessung und der Geburt des ersten Kindes war seine Familie so arm, dass Daniel Weiermann sich nicht einmal seine eigenen Stiefel bezahlen konnte. Erneut half die Stadt aus. Im Jahre 1860 ging es ihm finanziell so schlecht, dass er an die Stadt gelangte mit der Bitte, ihm und seiner Familie die Überfahrt nach St. Louis zu bezahlen.

In den 1870er-Jahren kam er wieder zurück nach Europa in der Hoffnung, in seiner Vaterstadt St. Gallen nun ausreichenden Verdienst zu finden. Seine Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Deshalb bat er die Stadt erneut, ihm und seinem ältesten Sohn die Überfahrt nach Amerika zu bezahlen.
Die Stadt willigte ein, 500 Franken an die Gesamtkosten von 1400 Franken zu bezahlen unter der Bedingung, dass er und seine Verwandten für den Restbetrag aufkommen und die städtischen 500 Franken zurückerstatten würden. Zudem wurde ihm bis zum Datum seiner Abreise eine wöchentliche Unterstützung von 6 Franken zugesichert.
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